Beitragstabelle der NahVG
Die Höhe des Beitrags ergibt sich, wie in § 7 Abs. 2 der Satzung beschrieben, aus der nachfolgenden Tabelle:
Der günstige Mitgliedsbeitrag für die NahVG richtet sich nach dem Tabellen-Grundlohn. Zusätzlich erheben einige Ortsgruppen auch für die dazugehörenden Betriebsgruppen einen Zusatzbeitrag (bei der jeweils zuständigen Ortsgruppe zu erfragen), dieser Beitrag fließt unmittelbar in die Gewerkschaftsarbeit vor Ort.